Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die von einem Arbeitgeber oder einem Arbeitnehmer aus wichtigem Grund ausgesprochen wird. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag zum Ende einer Kündigungsfrist gekündigt wird, kann eine außerordentliche Kündigung unverzüglich erfolgen und muss keinen Kündigungstermin einhalten.
Gründe für eine außerordentliche Kündigung
Gründe für eine außerordentliche Kündigung können zum Beispiel sein: Diebstahl, Mobbing, unerlaubte Nebentätigkeit oder wiederholte Verspätungen oder unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz. In jedem Fall muss der Kündigende den Kündigungsgrund genau definieren und nachweisen können. Eine außerordentliche Kündigung ohne wichtigen Grund ist nicht zulässig.
Rechtliche Aspekte einer außerordentlichen Kündigung
Für Arbeitgeber ist es wichtig, bei einer außerordentlichen Kündigung genau zu prüfen, ob ein wichtiger Grund vorliegt, da ansonsten ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer entstehen kann. Der Arbeitnehmer wiederum kann gegen die außerordentliche Kündigung Klage einreichen, wenn er der Meinung ist, dass der Kündigungsgrund nicht ausreichend begründet wurde oder die Kündigung an sich unrechtmäßig ist.
Fristlose außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung kann auch fristlos ausgesprochen werden. In diesem Fall entfällt die Kündigungsfrist und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Abfindung. Allerdings muss auch hier ein wichtiger Grund vorliegen, der die fristlose Kündigung rechtfertigt.
Rechtsberatung bei außerordentlicher Kündigung
In jedem Fall sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer außerordentlichen Kündigung einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um die rechtlichen Folgen und mögliche Schadenersatzansprüche zu klären.