Was ist abdingbares Recht? Einfach erklärt.

Abdingbares Recht, auch als dispositives Recht bezeichnet, bezieht sich auf gesetzliche Regelungen oder Vorschriften, von denen durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgewichen werden kann. Es handelt sich um Gesetze oder Regelungen, die durch Verträge oder Vereinbarungen zwischen den Beteiligten ausgeschlossen oder verändert werden können.

Definition

Abdingbares Recht ist ein deutscher Rechtsbegriff, der die Möglichkeit der Vertragsparteien, von bestimmten gesetzlichen Regelungen abzuweichen, beschreibt. Im Gegensatz zu zwingendem Recht, das für die Parteien verbindlich ist und nicht verändert oder ausgeschlossen werden kann, ermöglicht abdingbares Recht den Vertragsparteien, ihre Rechte und Pflichten durch Vereinbarungen anzupassen oder auf bestimmte Rechte zu verzichten. Diese Definition kann zunächst etwas sperrig erscheinen, daher sollen im Folgenden einige Beispiele verdeutlichen, welche Rechte abdingbar sind und welche nicht.

Beispiele abdingbarer Rechte

  1. Eigentum: Im Rahmen abdingbaren Rechts kann eine Person ihr Eigentum verkaufen oder verschenken. Das bedeutet, dass die Eigentumsrechte an einem Fahrzeug, beispielsweise einem Auto, durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien geändert oder aufgehoben werden können.
  2. Erbrecht: Das Erbrecht ermöglicht es einer Person, auf ihr Erbe zu verzichten oder es sogar zu verkaufen. Durch eine entsprechende Vereinbarung können erbrechtliche Regelungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.
  3. Recht auf körperliche Unversehrtheit: Unter bestimmten Umständen kann auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit abdingbar sein. Dies kann zum Beispiel bei medizinischen Behandlungen der Fall sein, bei denen eine Einwilligung des Patienten vorliegt. Hierbei kann auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit im engen Rahmen verzichtet werden.

Beispiele nicht abdingbarer Rechte

  1. Allgemeine Handlungsfreiheit und Menschenwürde: Bestimmte grundlegende Rechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und die Menschenwürde sind nicht abdingbar. Das bedeutet, dass sich eine Person beispielsweise nicht durch einen Vertrag zum Sklaven machen kann.
  2. Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn kann nicht durch einen Arbeitsvertrag abgewichen oder aufgegeben werden. Auch hier handelt es sich um ein nicht abdingbares Recht.
  3. Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte: Bestimmte Rechte, die einem Betriebsrat zustehen, wie beispielsweise das Recht zur Mitbestimmung, können nicht abdingbar sein. Der Betriebsrat kann nicht auf seine Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte verzichten oder diese an eine andere Instanz, wie den Gesamtbetriebsrat, weitergeben.

Grundregel zur Abdingbarkeit von Rechten

Im Allgemeinen sind im Zivilrecht nur Bestimmungen abdingbar, während zwingendes Recht die Ausnahme bildet. Die verfassungsrechtlich garantierte Privatautonomie ermöglicht den Parteien, ihre Rechtsbeziehungen frei zu gestalten. Daher können sie in bestimmten Fällen von abdingbarem Recht Gebrauch machen und ihre Rechte und Pflichten durch vertragliche Vereinbarungen anpassen oder auf bestimmte Rechte verzichten. Im öffentlichen Recht hingegen sind die Rechte in der Regel unabdingbar und können nicht durch Vereinbarungen der Parteien verändert oder ausgeschlossen werden.

Kurz und Knapp:

Abdingbares Recht bezieht sich auf gesetzliche Regelungen oder Vorschriften, von denen durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgewichen werden kann. Es ermöglicht den Parteien, ihre Rechte und Pflichten anzupassen oder auf bestimmte Rechte zu verzichten. Während abdingbares Recht in bestimmten Bereichen des Zivilrechts Anwendung findet, sind im öffentlichen Recht die Rechte in der Regel unabdingbar. Es ist wichtig, die Unterscheidung zwischen abdingbaren und nicht abdingbaren Rechten zu kennen, um die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen in Vertragsbeziehungen zu verstehen.