Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag ist ein Vertrag, mit dem ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag wird der Abwicklungsvertrag jedoch nur dann geschlossen, wenn der Arbeitgeber zuvor eine Kündigung ausgesprochen hat. Im Abwicklungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die Kündigung als wirksam anzusehen und auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten, während der Arbeitgeber im Gegenzug eine Abfindung zahlt.

Ein Abwicklungsvertrag muss von beiden Parteien unterschrieben werden, um wirksam zu sein. In der Regel wird im Abwicklungsvertrag auch eine Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vereinbart. Es kann auch eine Einigung über den Inhalt des Zeugnisses und die Abgeltung von Resturlaubstagen getroffen werden.

Im Gegensatz zu Kündigungen und Aufhebungsverträgen ist die Schriftform bei Abwicklungsverträgen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings fordert das Bundesarbeitsgericht mittlerweile, dass eine Klageverzichtsvereinbarung im Zusammenhang mit einer Kündigung schriftlich fixiert werden muss.

Arbeitnehmer sollten sich vor Unterzeichnung eines Abwicklungsvertrags immer Zeit nehmen und das Angebot genau prüfen, da oft versteckte Klauseln enthalten sein können. Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld tritt in der Regel auch bei einem Abwicklungsvertrag ein. Ausnahmen können jedoch gemacht werden, wenn im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs eine Abfindungszahlung vereinbart wird.

Es wird empfohlen, vor Unterzeichnung eines Abwicklungsvertrags einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.