Eine Änderungskündigung ist eine spezielle Form der Kündigung, bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Änderung seines Arbeitsvertrags anbietet und andernfalls das Arbeitsverhältnis kündigt. Sie stellt somit eine rechtliche Möglichkeit dar, um Änderungen im Arbeitsverhältnis durchzusetzen, wenn der Arbeitnehmer nicht freiwillig zustimmt.
Gründe für eine Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise eine Umstrukturierung des Unternehmens, eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage oder eine notwendige Anpassung an geänderte Marktbedingungen. Im Regelfall wird dem Arbeitnehmer dabei eine Änderung des Arbeitsvertrags, beispielsweise eine Versetzung an einen anderen Standort oder eine Veränderung der Arbeitszeit, angeboten. Die Änderungen müssen jedoch zumutbar sein und dürfen nicht gegen Gesetze oder tarifliche Regelungen verstoßen.
Rechte als Arbeitnehmer
Im Falle einer Änderungskündigung hat der Arbeitnehmer das Recht, innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung zu prüfen, ob er das Änderungsangebot annimmt oder ob er die Kündigung akzeptiert. Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot an, kommt der geänderte Arbeitsvertrag zustande und das Arbeitsverhältnis wird fortgesetzt. Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot hingegen ab, endet das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung.
Eine Änderungskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Änderungskündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. So muss der Arbeitgeber beispielsweise vor Ausspruch der Änderungskündigung eine umfassende Interessenabwägung durchführen und nachweisen können, dass die Änderung des Arbeitsvertrags notwendig und zumutbar ist. Zudem muss die Kündigungsfrist eingehalten werden und der Arbeitnehmer muss über seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Änderungskündigung umfassend informiert werden.
Bei Änderungskündigung zum Fachanwalt
In der Praxis können Änderungskündigungen zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld eine offene Kommunikation und gegebenenfalls eine Einigung durch Verhandlungen anzustreben. Auch eine Beratung durch einen Anwalt kann in vielen Fällen sinnvoll sein, um die eigenen Rechte zu wahren und eine bestmögliche Lösung zu erreichen.