Ein Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das bestehende Arbeitsverhältnis beendet. Im Gegensatz zur Kündigung geht die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht von einer der beiden Parteien aus, sondern es erfolgt eine einvernehmliche Trennung.
Gründe für einen Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag wird meist geschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis für eine der beiden Parteien nicht mehr zufriedenstellend verläuft oder wenn eine betriebsbedingte Kündigung droht. Dabei wird im Aufhebungsvertrag oft eine Abfindung für den Arbeitnehmer vereinbart, um diesen für den Verlust seines Arbeitsplatzes zu entschädigen. Eine Abfindung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Vorteile eines Aufhebungsvertrags
Ein weiterer Vorteil eines Aufhebungsvertrags besteht darin, dass der Arbeitnehmer in der Regel schneller eine neue Stelle finden kann als bei einer Kündigung. Denn bei einer Kündigung müssen meist Kündigungsfristen eingehalten werden, während bei einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis direkt beendet wird.
Risiken und Beratung
Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich vereinbart werden und es ist empfehlenswert, sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Denn ein Aufhebungsvertrag birgt auch Risiken für den Arbeitnehmer. So können im Aufhebungsvertrag beispielsweise Wettbewerbsverbote oder Geheimhaltungsklauseln vereinbart werden, die den Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschränken.
Sorgfältige Prüfung und Entscheidung
In jedem Fall sollten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag sorgfältig prüfen, bevor sie ihn unterzeichnen. Es ist wichtig, alle vereinbarten Punkte genau zu verstehen und sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein. Eine Unterzeichnung sollte nur erfolgen, wenn der Arbeitnehmer sich sicher ist, dass der Aufhebungsvertrag für ihn die beste Option darstellt.