Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legt die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen, private Unternehmen und andere Organisationen in Deutschland fest. Es dient dem Schutz der Privatsphäre der Bürger.
Das BDSG umfasst Bestimmungen über die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung personenbezogener Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen.
Datenschutzprinzipien im BDSG
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definiert grundlegende Prinzipien für die Datenverarbeitung, einschließlich der Rechtmäßigkeit, der Verarbeitung nach Treu und Glauben, der Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und Integrität und Vertraulichkeit. Diese Prinzipien spiegeln die Werte und Anforderungen der DSGVO wider und betonen den Bedarf an rechtmäßiger, fairer und transparenter Datenverarbeitung.
Rechte der betroffenen Personen im BDSG
Das BDSG gewährt betroffenen Personen mehrere Rechte, um ihre persönlichen Daten zu schützen und zu kontrollieren. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Außerdem beinhaltet das BDSG das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
Datensicherheitsmaßnahmen im BDSG
Das BDSG fordert, dass datenverarbeitende Stellen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Diese Maßnahmen müssen ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau bieten und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Bei schwerwiegenden Datenschutzverletzungen sind datenverarbeitende Stellen verpflichtet, diese an die zuständige Datenschutzbehörde zu melden.
Anwendungsbereich und Verhältnis zur DSGVO
Das BDSG gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen und nicht-öffentliche Stellen in Deutschland. Mit der Einführung der DSGVO wurde das BDSG im Jahr 2018 neu gefasst und an die Vorgaben der DSGVO angepasst. Obwohl die DSGVO in der EU unmittelbar anwendbar ist und Vorrang vor nationalen Gesetzen hat, erlaubt sie den Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen Spielraum für eigene Regelungen, welcher in Deutschland durch das BDSG genutzt wird.