Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen, private Unternehmen und Organisationen in der EU regelt. Sie zielt auf den Schutz der Privatsphäre und die Sicherung der Datenverarbeitung in der digitalen Gesellschaft ab.
Die DSGVO legt Grundsätze für die Datenverarbeitung fest, definiert die Rechte der betroffenen Personen und setzt strenge Anforderungen an die Datensicherheit. Sie gilt direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten und hat Vorrang vor nationalen Gesetzen.
Grundsätze der Datenverarbeitung in der DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt sieben Grundsätze für die Datenverarbeitung fest, darunter Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und Integrität und Vertraulichkeit. Diese Grundsätze bilden das Rückgrat der DSGVO und sollen sicherstellen, dass personenbezogene Daten geschützt und verantwortungsbewusst verarbeitet werden.
Rechte der Betroffenen nach der DSGVO
Die DSGVO gewährt den betroffenen Personen verschiedene Rechte, um die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung (auch bekannt als “Recht auf Vergessenwerden”), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht. Die DSGVO verpflichtet Datenverarbeiter, Anfragen innerhalb bestimmter Fristen zu bearbeiten und den Betroffenen bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen.
Datensicherheitsanforderungen der DSGVO
Die DSGVO setzt hohe Anforderungen an die Datensicherheit. Sie verpflichtet Datenverarbeiter, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Bei schwerwiegenden Datenverletzungen sind Datenverarbeiter verpflichtet, die zuständigen Aufsichtsbehörden zu benachrichtigen und in einigen Fällen auch die betroffenen Personen zu informieren.
Anwendbarkeit und Vorrang der DSGVO
Die DSGVO gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten und hat Vorrang vor nationalen Datenschutzgesetzen. Sie gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Durch diese extraterritoriale Reichweite hat die DSGVO einen weitreichenden Einfluss auf die globale Datenverarbeitungslandschaft.