Gerichtswesen in Deutschland
Das Gerichtswesen in Deutschland stellt eine tragende Säule des deutschen Rechtsstaates dar. Es organisiert die Rechtsprechung und stellt sicher, dass rechtliche Streitigkeiten nach dem Grundsatz der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Rechtsgleichheit geklärt werden können. Die Gerichte sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 GG).
Gerichtsbarkeiten in Deutschland
In Deutschland unterscheidet man zwischen fünf verschiedenen Gerichtsbarkeiten:
Die ordentliche Gerichtsbarkeit
Sie ist zuständig für Zivil- und Strafsachen, die nicht ausdrücklich anderen Gerichtsbarkeiten zugewiesen sind. Hierzu zählen das Amtsgericht, das Landgericht und das Oberlandesgericht. Die höchste Instanz bildet der Bundesgerichtshof.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Diese Gerichtsbarkeit entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, die nicht verfassungsrechtlicher Art sind. Die Instanzen sind das Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit
Sie regelt Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen von Arbeitsverhältnissen. Hier gibt es das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht.
Die Sozialgerichtsbarkeit
Zuständig für Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts. Die Instanzen sind das Sozialgericht, das Landessozialgericht und das Bundessozialgericht.
Die Finanzgerichtsbarkeit: Sie ist zuständig für Streitigkeiten in Steuer- und Zollsachen. Hierzu zählen das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof.
Instanzenzug in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten
In den verschiedenen Gerichtsbarkeiten Deutschlands erfolgt der Instanzenzug in der Regel dreistufig:
Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit beginnt der Instanzenzug beim Amtsgericht oder dem Landgericht. Von dort aus kann Berufung eingelegt werden beim Oberlandesgericht und in der letzten Instanz beim Bundesgerichtshof.
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgt der Instanzenzug vom Verwaltungsgericht zum Oberverwaltungsgericht und schließlich zum Bundesverwaltungsgericht.
In der Arbeitsgerichtsbarkeit geht der Instanzenzug vom Arbeitsgericht über das Landesarbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht.
Die Sozialgerichtsbarkeit hat einen Instanzenzug vom Sozialgericht über das Landessozialgericht zum Bundessozialgericht.
In der Finanzgerichtsbarkeit kann von den Finanzgerichten Berufung eingelegt werden beim Bundesfinanzhof.
Es ist zu beachten, dass in bestimmten Fällen auch ein Sprungrevisions- oder Sprungberufungsverfahren zulässig ist, bei dem eine Instanz übersprungen werden kann.