Im deutschen Recht gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung, die festlegt, wie lange man nach dem Renteneintritt noch beim gleichen Arbeitgeber arbeiten darf. Grundsätzlich ist es möglich, auch nach dem Renteneintritt weiterhin erwerbstätig zu sein. Das Renteneintrittsalter stellt lediglich einen Zeitpunkt dar, ab dem man Anspruch auf die gesetzliche Altersrente hat, es bedeutet jedoch nicht zwangsläufig das Ende der Erwerbstätigkeit.
Wichtig ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis und der Rentenanspruch zwei getrennte Aspekte sind. Das Arbeitsverhältnis kann unabhängig vom Renteneintritt fortbestehen, solange keine anderen vertraglichen Regelungen oder gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Möchte man nach dem Renteneintritt weiterhin für den gleichen Arbeitgeber arbeiten, sollte man dies im Arbeitsvertrag oder durch eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber regeln.
Es gibt allerdings einige Punkte zu beachten, wenn man nach dem Renteneintritt weiterhin arbeiten möchte:
- Rentenversicherung: Je nachdem, ob man eine Vollrente oder eine Teilrente bezieht, gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen. Überschreitet man diese Grenzen, kann die Rente gekürzt werden. Daher sollte man sich im Vorfeld genau über die Regelungen und Grenzen informieren.
- Sozialversicherung: Als Rentner, der weiterhin erwerbstätig ist, unterliegt man in der Regel weiterhin der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass man weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung entrichten muss.
- Steuern: Die Kombination aus Rente und Erwerbseinkommen kann steuerliche Auswirkungen haben. In diesem Fall sollten sich Betroffene bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.
Insgesamt ist es in Deutschland also möglich, auch nach dem Renteneintritt beim gleichen Arbeitgeber weiterzuarbeiten, solange man die entsprechenden Regelungen beachtet und mit dem Arbeitgeber vereinbart.