Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die am 23. Mai 1949 in Kraft getreten ist. Es stellt die rechtliche und politische Grundordnung des Landes dar und umfasst grundlegende Prinzipien wie die demokratische, soziale und föderale Staatsform, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschen- und Bürgerrechte sowie die Gewaltenteilung. Jedes Gesetz und jeder staatliche Akt muss mit dem Grundgesetz übereinstimmen, wobei das Bundesverfassungsgericht für die Kontrolle dieser Übereinstimmung zuständig ist. Das Grundgesetz kann durch eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und des Bundesrats geändert werden, wobei bestimmte Kernelemente (wie die Menschenwürde) unveränderlich sind.