Die Antwort auf die Frage, ob man die Probezeit verlängern kann, lautet: Ja, das ist möglich. Allerdings ist es keine dauerhafte Lösung für Arbeitgeber, die unsicher sind, ob ein Mitarbeiter für den Job geeignet ist oder nicht. Eine Verlängerung der Probezeit gibt dem Arbeitgeber zwar mehr Zeit, um den Mitarbeiter zu beobachten und zu bewerten, aber nach Ablauf der sechsmonatigen gesetzlichen Probezeit greifen weitere Schutzvorschriften für Arbeitnehmer, wie z.B. das Kündigungsschutzgesetz und der Schwerbehindertenschutz. Eine Kündigung wird dann für den Arbeitgeber deutlich schwieriger und oft muss er eine Abfindung zahlen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Viele Arbeitgeber scheuen sich davor, einen Mitarbeiter in der Probezeit zu kündigen, da dies für den Mitarbeiter einen schlechten Eindruck im Lebenslauf hinterlässt. Daher erscheint eine Verlängerung der Probezeit als sinnvolle Alternative, um mehr Zeit für eine Entscheidung zu haben. Allerdings ist dies oft keine langfristige Lösung, da der Arbeitgeber nach Ablauf der gesetzlichen Probezeit noch weitere Schutzvorschriften für Arbeitnehmer beachten muss.
Eine bessere Möglichkeit für Arbeitgeber, die Unsicherheit in der Probezeit zu minimieren, kann eine befristete Anstellung sein. Ohne Sachgrund ist eine Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zu einer Dauer von zwei Jahren möglich. Somit kann der Arbeitgeber in Ruhe beobachten, ob der Mitarbeiter für den Job geeignet ist oder nicht und nach Ablauf der Befristung eine Entscheidung treffen. Eine solche Befristung bietet dem Arbeitgeber mehr Sicherheit und Flexibilität als eine Verlängerung der Probezeit.
Insgesamt gilt: Eine Verlängerung der Probezeit ist möglich, aber keine langfristige Lösung für Arbeitgeber, die sich unsicher sind, ob ein Mitarbeiter für den Job geeignet ist oder nicht. Eine befristete Anstellung kann hierbei eine bessere Alternative sein.