Was sind die Oberlandesgerichte in Deutschland? Einfach erklärt.

Die Oberlandesgerichte (OLG) spielen eine wichtige Rolle im deutschen Justizsystem und nehmen eine zentrale Position in der hierarchischen Struktur der Gerichte ein. Als zweite Instanz sind sie in vielen Fällen für die Überprüfung und Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zuständig, die vor den Landgerichten verhandelt wurden. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind vielfältig und reichen von der Rechtsprechung über Verfahrensleitung bis hin zur Ausbildung von Richtern.

Aufgaben der Oberlandesgerichte

Eine der Hauptaufgaben der Oberlandesgerichte besteht darin, über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte zu entscheiden. Sie überprüfen die Urteile und Beschlüsse der unteren Gerichte auf ihre Rechtmäßigkeit und treffen eigene Entscheidungen in Bezug auf die rechtlichen Fragen, die in den Rechtsstreitigkeiten aufgeworfen werden. Dabei können sie sowohl die Rechtslage als auch die tatsächlichen Umstände des Falles überprüfen.

Die Oberlandesgerichte haben auch die Zuständigkeit für bestimmte Rechtsgebiete, in denen sie als erste Instanz entscheiden. Dazu gehören beispielsweise das Kartellrecht, das Patentrecht und das Markenrecht. In diesen Fällen nehmen die OLGs die Funktion von Fachgerichten wahr und haben spezielles Fachwissen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Darüber hinaus haben die Oberlandesgerichte weitere wichtige Aufgaben. Sie überwachen beispielsweise die Tätigkeit der Landgerichte in ihrem Bezirk und sorgen für eine einheitliche Rechtsprechung. Sie können Entscheidungen der Landgerichte aufheben oder abändern, wenn diese rechtswidrig sind. Darüber hinaus führen sie Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter der Landgerichte durch.

Verfahrensarten vor den Oberlandesgerichten

In Bezug auf die Art der Verfahren, die von den Oberlandesgerichten durchgeführt werden, lassen sich verschiedene Verfahrenstypen unterscheiden. Dazu gehören vor allem Berufungsverfahren und Beschwerdeverfahren. Im Berufungsverfahren überprüfen die OLGs die erstinstanzlichen Entscheidungen der Landgerichte auf ihre Rechtmäßigkeit und treffen eigene Entscheidungen in Bezug auf die strittigen Rechtsfragen. Im Beschwerdeverfahren prüfen die OLGs hingegen die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen anderer Gerichte, wie zum Beispiel von Amtsgerichten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Tätigkeit der Oberlandesgerichte ist ihre Rolle als Ausbildungsstätten für Richterinnen und Richter. Sie sind zuständig für die praktische Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren, die sich auf ihre juristische Laufbahn vorbereiten. Dies beinhaltet die Möglichkeit, an Verhandlungen teilzunehmen, Urteile vorzubereiten und Einblicke in die tägliche Arbeit eines Richters zu erhalten.

Insgesamt spielen die Oberlandesgerichte eine bedeutende Rolle im deutschen Justizsystem. Sie gewährleisten die Kontrolle und Überprüfung der Entscheidungen der Landgerichte, nehmen als erste Instanz in spezialisierten Rechtsgebieten Entscheidungen wahr und sorgen für eine einheitliche Rechtsprechung. Durch ihre vielfältigen Aufgaben und Kompetenzen tragen die Oberlandesgerichte zur Rechtssicherheit und zum reibungslosen Funktionieren des deutschen Justizsystems bei.

Liste aller Oberlandesgerichte in Deutschland, sortiert nach Bundesländern

Baden-Württemberg:

Oberlandesgericht Karlsruhe

Oberlandesgericht Stuttgart

Bayern:

Oberlandesgericht Bamberg

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht Nürnberg

Berlin:

Kammergericht Berlin (Das Kammergericht ist das höchste Landesgericht Berlins und entspricht den Funktionen eines Oberlandesgerichts.)

Brandenburg:

Oberlandesgericht Brandenburg (Sitz in Frankfurt/Oder)

Bremen:

Oberlandesgericht Bremen

Hamburg:

Oberlandesgericht Hamburg

Hessen:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Mecklenburg-Vorpommern:

Oberlandesgericht Rostock

Niedersachsen:

Oberlandesgericht Braunschweig

Oberlandesgericht Celle

Oberlandesgericht Oldenburg

Nordrhein-Westfalen:

Oberlandesgericht Düsseldorf

Oberlandesgericht Hamm

Oberlandesgericht Köln

Rheinland-Pfalz:

Oberlandesgericht Koblenz

Saarland:

Oberlandesgericht Saarbrücken

Sachsen:

Oberlandesgericht Dresden

Sachsen-Anhalt:

Oberlandesgericht Naumburg

Schleswig-Holstein:

Oberlandesgericht Schleswig

Thüringen:

Oberlandesgericht Jena