Arbeitsunfall und Kündigung Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich nicht wegen eines Arbeitsunfalls kündigen. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Allerdings – und das sind die häufigeren Fälle – kann sich aus einem Arbeitsunfall eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ergeben. Wegen dieser kann unter Umständen eine personenbedingte Kündigung zulässig sein. Arbeitsrecht und Kündigungsschutz In Deutschland sind Arbeitnehmer …