Im deutschen Recht gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung, die festlegt, wie lange man nach dem Renteneintritt noch beim gleichen Arbeitgeber arbeiten darf. Grundsätzlich ist es möglich, auch nach dem Renteneintritt weiterhin erwerbstätig zu sein. Das Renteneintrittsalter stellt lediglich einen Zeitpunkt dar, ab dem man Anspruch auf die gesetzliche Altersrente hat, es bedeutet jedoch nicht zwangsläufig das Ende der Erwerbstätigkeit. …