Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben durch die Einrichtung von Betriebsräten. Es zielt auf eine demokratische Teilhabe der Arbeitnehmer an betrieblichen Entscheidungen ab. Das BetrVG umfasst Regelungen zur Gründung, Zusammensetzung, Rechten und Pflichten von Betriebsräten sowie zur Kooperation zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern. Gründung und Zusammensetzung von Betriebsräten Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht es den Arbeitnehmern, einen Betriebsrat …