Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) legt die Zuständigkeit, Organisation und das Verfahren der Arbeitsgerichte in Deutschland fest. Es zielt darauf ab, Arbeitsstreitigkeiten effektiv und gerecht zu lösen. Das ArbGG umfasst Bestimmungen über die Zuständigkeit von Arbeitsgerichten, die Verfahrensregeln, die Rechtsmittel und den Rechtsschutz im Arbeitsrecht. Zuständigkeit von Arbeitsgerichten Das Arbeitsgerichtsgesetz legt fest, dass die Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie …