Der Schutz der Verfassung in Deutschland ist eine maßgebliche Säule der rechtsstaatlichen Ordnung und dient der Sicherung und Durchsetzung der Grundsätze, die in den Verfassungstexten verankert sind. Dies geschieht durch eine Reihe von Verfassungsgerichten auf Bundes- und Länderebene.
Bundesverfassungsgericht (BVerG)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) ist das höchste Gericht im Bereich des Verfassungsrechts in Deutschland und hat seinen Sitz in Karlsruhe. Es wurde 1951 gegründet und hat die Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen und die Grundrechte zu schützen.
Länderverfassungsgerichte
Baden-Württemberg: Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg besteht aus 9 Berufsrichtern und 6 nicht rechtskundigen Mitgliedern, was eine einzigartige Zusammensetzung darstellt.
Bayern: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist eines der ältesten Länderverfassungsgerichte und entscheidet auch über Verfassungsbeschwerden.
Berlin: Das Verfassungsgericht Berlin ist gemäß der Verfassung von Berlin auch für Streitigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirksverordnetenversammlungen zuständig.
Brandenburg: Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg prüft die Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzen und anderer Rechtsvorschriften im Land Brandenburg.
Bremen: Der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung und prüft die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Verordnungen.
Hamburg: Der Hamburgische Verfassungsgerichtshof ist das einzige Landesverfassungsgericht, bei dem die Richter nicht auf Lebenszeit, sondern für eine begrenzte Amtszeit ernannt werden.
Hessen: Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen prüft die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und nimmt eine zentrale Rolle in der Auslegung der hessischen Verfassung ein.
Mecklenburg-Vorpommern: Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist die höchste rechtsprechende Gewalt in Verfassungsstreitigkeiten im Land.
Niedersachsen und Saarland: Diese beiden Bundesländer verfügen nicht über eigene Verfassungsgerichte. Hier übernehmen die Oberverwaltungsgerichte diese Rolle.
Nordrhein-Westfalen: Das Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen prüft die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Verordnungen im bevölkerungsreichsten Bundesland.
Rheinland-Pfalz: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist das höchste Gericht des Landes und prüft die Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzen.
Sachsen: Das Verfassungsgericht des Freistaates Sachsen ist für die Überprüfung von Landesgesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zuständig.
Sachsen-Anhalt: Der Verfassungsgerichtshof des Landes Sachsen-Anhalt entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung und die Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzen.
Schleswig-Holstein: Der Schleswig-Holsteinische Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht in Verfassungsfragen des Landes.
Thüringen: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof prüft die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und ist für die Auslegung der Thüringer Landesverfassung zuständig.
Die Aufgabe aller Länderverfassungsgerichte besteht darin, die Einhaltung der jeweiligen Landesverfassungen sicherzustellen und die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften zu überprüfen.