Eine Verordnung ist in Deutschland ein allgemein verbindlicher Rechtsakt, der von einer Behörde und nicht vom Gesetzgeber erlassen wird.
Verordnungen sind den Gesetzen untergeordnet
Verordnungen sind meist detaillierter und spezifischer als Gesetze und können sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene erlassen werden. Sie haben ihre Rechtsgrundlage in einem Gesetz und müssen immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Verordnungen werden häufig genutzt, um technische oder administrative Details zu regeln, die in einem Gesetz nicht angemessen detailliert geregelt werden können.